Alle Gewinner sind in Anwesenheit eines Notars gezogen worden!
Die Gewinnveröffentlichung und Gewinneinlösung
Ab 1. Dezember werden die Gewinne hier veröffentlicht. Die
Gewinne können gegen Vorlage des Original Adventskalenders nur im Rathaus in Baienfurt zu den dort üblichen Geschäftszeiten
vom 2. Januar bis 31. Januar 2025 eingelöst werden. Gewinne, die bis dahin nicht abgeholt wurden, verfallen zu Gunsten des
Spendenzwecks. Mit Aushändigung des Gewinns gilt der Gewinn als angenommen.
Ab 1. Dezember werden die Gewinne hier veröffentlicht. Die Gewinne können gegen Vorlage des Original Adventskalenders nur im Rathaus in Baienfurt zu den dort üblichen Geschäftszeiten vom 2. Januar bis 31. Januar 2025 eingelöst werden. Gewinne, die bis dahin nicht abgeholt wurden, verfallen zu Gunsten des Spendenzwecks. Mit Aushändigung des Gewinns gilt der Gewinn als angenommen.